- in Gegenwart von Minderjährigen
- innerhalb unserer Vereinsräume
- innerhalb eines 100-Meter-Radius um den Eingangsbereich unserer Vereinsräume
gilt nach § 5 KCanG
weitere Konsumverbotszonen, siehe § 5 KCanG
gilt nach § 5 KCanG
weitere Konsumverbotszonen, siehe § 5 KCanG